Häufige Fragen/ FAQ

Hier beantworten wir Ihnen in Kürze häufig aufkommende Fragen und stellen Ihnen nützliche FAQ´s zur Verfügung.

Rufen Sie uns gern an oder schicken Sie uns eine Mail mit Ihrer Anfrage.
Unser Team kommt dann persönlich vorbei, nimmt die Maße auf und erstellt anschließend Ihr individuelles Angebot.

Melden Sie sich gern telefonisch oder per Mail bei uns und wir stimmen mit Ihnen zeitlich den Gerüstabbau ab.

Im Regelfall benötigen wir eine Vorlaufzeit von 1-2 Wochen. Melden Sie sich gern bei uns und wir besprechen gemeinsam, wann wir für Sie tätig werden können.

Jede Gerüstaufstellung im öffentlichen Verkehrsraum (öffentliche Straßen, Fußwege, Parkplätze) muss vorab beantragt und amtlich genehmigt werden. Diese Genehmigungen werden i.d.R. vom Ordnungsamt bzw. von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Wenn bei Ihrem Bauprojekt eine Arbeitshöhe von 2 Metern überschritten wird, dann sollten Sie ein Gerüst aufstellen lassen.

Nein, wir vermieten keine Gerüste zur Selbstmontage.

Für kleinere Arbeiten setzen wir alternativ gern Rollgerüste ein.

Für unsere Kunden sind wir in einem Umkreis von 50km rund um Schönebeck tätig.

Für die Sicherheit auf der Baustelle ist in erster Linie der Bauherr verantwortlich. Dieser überträgt die Verantwortung für die Sicherheit des Gerüstes auf uns als Gerüstbauer. Gleichzeitig sind jedoch auch die Nutzer des Gerüstes für den fachgerechten Umgang mit dem Gerüst angehalten.

Die von uns aufgestellten Gerüste, bleiben so lange stehen, wie Sie es für Ihr Bauprojekt benötigen.

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Gerüste nur unter Aufsicht von Fachpersonal aufgebaut, umgebaut oder abgebaut werden dürfen.