Häufige Fragen/ FAQ
Hier beantworten wir Ihnen in Kürze häufig aufkommende Fragen und stellen Ihnen nützliche FAQ´s zur Verfügung.
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Wie hole ich ein Angebot von Ihnen ein?
Rufen Sie uns gern an oder schicken Sie uns eine Mail mit Ihrer Anfrage.
Unser Team kommt dann persönlich vorbei, nimmt die Maße auf und erstellt anschließend Ihr individuelles Angebot. -
Was ist zu tun, wenn das beauftragte Gerüst nicht mehr benötigt wird?
Melden Sie sich gern telefonisch oder per Mail bei uns und wir stimmen mit Ihnen zeitlich den Gerüstabbau ab.
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Wann können Sie für mein Projekt tätig werden?
Im Regelfall benötigen wir eine Vorlaufzeit von 1-2 Wochen. Melden Sie sich gern bei uns und wir besprechen gemeinsam, wann wir für Sie tätig werden können.
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Welche Genehmigungen sind für einen Gerüstaufbau erforderlich?
Jede Gerüstaufstellung im öffentlichen Verkehrsraum (öffentliche Straßen, Fußwege, Parkplätze) muss vorab beantragt und amtlich genehmigt werden. Diese Genehmigungen werden i.d.R. vom Ordnungsamt bzw. von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.
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Ab welcher Arbeitshöhe sollte ein Gerüst aufgestellt werden?
Wenn bei Ihrem Bauprojekt eine Arbeitshöhe von 2 Metern überschritten wird, dann sollten Sie ein Gerüst aufstellen lassen.
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Kann ich für mein Projekt auch Gerüstbauausrüstung bei Ihnen mieten?
Nein, wir vermieten keine Gerüste zur Selbstmontage.
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Benutzen Sie auch bewegliche Gerüste?
Für kleinere Arbeiten setzen wir alternativ gern Rollgerüste ein.
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In welchem Umkreis rund um Schönebeck wird Girke & Polczyk tätig?
Für unsere Kunden sind wir in einem Umkreis von 50km rund um Schönebeck tätig.
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Wer ist für das Gerüst verantwortlich?
Für die Sicherheit auf der Baustelle ist in erster Linie der Bauherr verantwortlich. Dieser überträgt die Verantwortung für die Sicherheit des Gerüstes auf uns als Gerüstbauer. Gleichzeitig sind jedoch auch die Nutzer des Gerüstes für den fachgerechten Umgang mit dem Gerüst angehalten.
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Wie lange kann das Gerüst stehen bleiben?
Die von uns aufgestellten Gerüste, bleiben so lange stehen, wie Sie es für Ihr Bauprojekt benötigen.
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Wer darf ein Gerüst aufbauen?
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Gerüste nur unter Aufsicht von Fachpersonal aufgebaut, umgebaut oder abgebaut werden dürfen.